Gewinnspielbedingungen

I. Veranstalter

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die GoldmannLindenberger GmbH & Co KG, Am Hauptgüterbahnhof 26, 75177 Pforzheim (im Folgenden „GoldmannLindenberger“ genannt).
  2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram, insbesondere wird es nicht von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Jede teilnehmende Person stellt daher mit einer Teilnahme am Gewinnspiel Facebook bzw. Instagram ausdrücklich von jeglicher Haftung für Ansprüche wegen der Teilnahme und / oder Durchführung des Gewinnspiels frei. Sämtliche Beschwerden oder sonstigen Anfragen zu dem Gewinnspiel sind ausschließlich an GoldmannLindenberger(E-Mail: info@goldmannlindenberger.de) zu richten.

II. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. 
  2. Die Teilnahme mit einem Fake-Profil oder mit sonstigen Profilen mit falscher Identität bzw. mit einer angenommenen Identität eines Dritten ist verboten. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z.B. über einen Gewinnspielservice-Anbieter) ist ebenfalls ausgeschlossen.

III. Ablauf des Gewinnspiels

  1. Die Einzelheiten zur Teilnahmemöglichkeit sind im Gewinnspiel-Posting auf Facebook bzw. auf Instagram beschrieben.
  2. Eine Teilnahme ist nur bis zu dem im Gewinnspiel-Posting auf Facebook bzw. Instagram ausgelobten Teilnahmeschluss möglich.

IV. Ermittlung der Gewinner*innen

  1. Die Gewinner*innen der auf Facebook / Instagram ausgelobten Gewinne werden durch Losverfahren unter allen teilnehmenden Personen  ermittelt.
  2. Die Personen, die ermittelt wurden, werden dann per DM kontaktiert.
  3. Der Versand der Gewinne erfolgt per Mail innerhalb von 1 Woche nach der Gewinn-Rückmeldung an die in der Gewinn-Rückmeldung angegebene Mail-Adresse. Sollte eine Zustellung an die angegebene Mailadresse nicht möglich sein, verfällt der Gewinnanspruch.
  4. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen werden.

V. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden sich im Datenschutzhinweis für die Facebook-Seite von GoldmannLindenberger bzw. im Datenschutzhinweis für die Instagram-Seite von GoldmannLindenberger

VI. Sonstiges

  1. GoldmannLindenberger ist bei der Feststellung von Missbrauch (z.B. unzutreffenden Angaben im Rahmen der Teilnahme) und / oder von Manipulation bzw. in begründeten Fällen des Verdachtes des Missbrauchs und / oder der Manipulation berechtigt, Teilnehmende von dem jeweiligen Gewinnspiel auszuschließen. Die teilnehmende Person ist dann verpflichtet, den Kommentar zu löschen. Gleiches gilt  bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Im Falle des Ausschlusses nach dem Teilnahmeschluss können etwaige Gewinne auch nachträglich wieder aberkannt und zurückgefordert werden. Ein Verdacht auf eine Manipulation liegt insbesondere auch vor, wenn die im Rahmen der Gewinn-Rückmeldung angegebene Identität Zweifel daran aufkommen lässt, dass diese mit dem Facebook- bzw. Instagram-Profil, welches für einen Gewinn ausgelost wurde, übereinstimmt.
  2. GoldmannLindenberger behält sich vor, dass Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, wenn eine Durchführung auf Grund von Umständen, die eine weitere Durchführung nicht mehr möglich machen oder deutlich erschweren, z.B. bei technischen Störungen, bei dem  Verdacht oder der Feststellung von Manipulationen bzw. Manipulationsversuchen oder auf Grund von Maßnahmen von Facebook bzw. Instagram. Eine Verlosung der Gewinne findet im Falle eines vorzeitigen Abbruchs nicht statt.
  3. GoldmannLindenberger übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktionalität der Unternehmensseite von GoldmannLindenberger auf Facebook bzw. Instagram und / oder des dortigen Gewinnspiel-Posting, inklusive der Kommentier-Funktion bzw. der sonstigen Funktionen.
  4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
  6. Alle Teilnehmenden erkennen mit ihrer Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.

Stand: Mai 2024, GoldmannLindenberger GmbH & Co KG.