Sobald mehr als 10 % der Fassade erneuert werden, schreibt das Gebäudeenergiegesetz die Überprüfung des Wärmeschutzes vor. Dabei wird die Wärme gemessen, die durch die Wand gelangt, angegeben durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, auch bekannt als U-Wert. Überschreitet dieser die Schwelle von 0,24 W/m²K, ist eine Wärmedämmung an der Fassade erforderlich. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn lediglich die Beschichtung – nicht jedoch der Putz – erneuert oder neu gestrichen wird.