Gesetzesänderungen FÜR DIE BAUBRANCHE

Der Anfang eines frischen Jahres markiert oft den Zeitpunkt für verschiedene Anpassungen und die Einführung neuer Gesetze. Auch im Jahr 2024 gehen zahlreiche Gesetzesänderungen, neue Vorschriften und Veränderungen einher. Einige davon haben auch Relevanz für Unternehmen im Bauwesen:

 

Das Gebäudeenergiegesetz – GEG

Zu Jahresbeginn 2024 tritt das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und bringt verschiedene Änderungen für sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude mit sich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Gebäude in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent ihrer Wärmeleistung aus erneuerbaren Energien beziehen. Dies kann durch den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, den Anschluss an das Fernwärmenetz oder Hybridheizungen erfolgen. Außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Anforderung erst ab 2026 und in kleineren Kommunen ab 2028.

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden gilt grundsätzlich die 65-Prozent-Regelung. Hier ist jedoch zusätzlich der Einsatz von Biomasseheizungen, Biomethan oder biogenem Flüssiggas gestattet. Gasheizungen erfüllen die neuen GEG-Anforderungen, wenn mindestens 65 Prozent des Brennstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen.

Das GEG legt für die Umrüstung bestehender Heizlösungen Übergangsfristen und Stichtage fest. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden und vor 2024 eingebaut wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2044 genutzt werden, ohne dass eine Umrüstung erforderlich ist. Im Falle eines Defekts ist lediglich eine Reparatur erlaubt.

 

Fördermittel von Bund und KfW

Die Bundesregierung beabsichtigt, die zusätzlichen Belastungen für Eigenheimbesitzer, die unter anderem durch das Gebäudeenergiegesetz entstehen, durch eine Vielzahl von neuen und verlängerten Fördermaßnahmen zu mildern. Die Antragstellung ist ab Anfang 2024 möglich, sofern die Haushaltssperre aufgehoben wird und ausreichende Mittel für die Förderung freigegeben werden. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude steht fest, dass umfassende Förderungen für Heizungssanierung und energetische Gebäudesanierung ab 2024 verfügbar sein werden.

Insbesondere ist der KfW-Zuschuss für neue Heizungen zu erwähnen. Die Grundförderung beläuft sich auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro. Zusätzlich erhalten Projekte, die Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen sowie Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einbauen, einen Zusatz von fünf Prozent.

Ein sogenannter Speed-Bonus von 25 Prozent wird weiterhin gewährt, wenn von einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung auf erneuerbare Energien umgestiegen wird und keine kommunale Wärmeplanung existiert. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro können diese Zuschüsse vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der KfW beantragen.

Darüber hinaus unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Sektor der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik. Dazu zählen zusätzliche Dämmungen, neue Fenster oder Türen sowie energieeffiziente Lüftungssysteme. Die Basisförderung beträgt 15 Prozent bei maximalen Kosten von 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Darüber hinaus sind Förderprogramme zur Energieberatung geplant. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Umfang von 1.300 Euro bei Einfamilienhäusern beziehungsweise 1.700 Euro bei Zweifamilienhäusern. Das BAFA ist Zuständig für diese Förderung und der entsprechende Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden und lässt sich online einreichen.

 

Weitere Änderungen:

  • – Ab dem 1. Januar 2024 können Meldungen zu Arbeitsunfällen digital an die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übermittelt werden.
  • – Ab 2024 gibt es eine Ausbildungsgarantie für junge Talente.
  • – Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Gerüste nur noch von eingetragenen Gerüstbauern für Dritte aufgestellt werden
  • – Zum 1. Juli 2024 erweitert sich die Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen.
  • – Das Solarpaket I vereinfacht den Einbau von PV-Anlagen.
  • – Die CO2-Abgabe steigt: Die Regierung hebt den Satz von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO2.